An dieser Stelle gleich einmal einer der wichtigsten Hinweise zu 'Barrierefreiheit': Barrierefreie Websites kommen nicht nur Menschen mit Behinderung zugute, sondern wirklich Jedem!
Das Beachten von Kriterien der Barrierefreiheit und somit der Zugänglichkeit und Gebrauchstauglichkeit (Stichworte Accessibility und Usability) machen einem Maximum an Besuchern die Nutzung Ihrer Seiten so einfach wie möglich und erlauben eine betriebssystem-, geräte- und nutzerunabhängige Bedienung.
Ein zusätzlicher positiver Nebeneffekt einer barrierefreien oder zumindest barrierearmen Webseite: Was ein Screenreader lesen kann, kann auch eine Suchmaschine lesen!
Seit dem 23. Mai 2005 sind die Richtlinien des Bundes für die Gestaltung von barrierefreien Websites in Kraft.
Das BehiG verlangt, Diskriminierungen, d.h. krasse Ungleichbehandlungen, zu unterlassen. Daraus lässt sich leider keine Verpflichtung für Anbieter von Internetdienstleistungen ableiten, ihr Angebot barrierefrei auszugestalten.
Es sprechen jedoch gute Gründe dafür, sowohl beim Erstellen eines neuen Internetauftritts als auch bei einem Relaunch/Re-Design die Seiten zugänglich resp. barrierefrei oder zumindest barrierearm aufzubereiten. Denn davon profitieren ALLE.
Nichtsdestotrotz ist das Wissen darüber sowohl bei Unternehmen als auch bei vielen Web-Agenturen immer noch sehr wenig verbreitet.
Nach über drei Jahren, in denen nun die Richtlinien in Kraft sind, wundert und erschreckt es immer wieder zu sehen, dass sowohl bei neu erstellten Internetseiten, als auch bei solchen, die «nur» ein Re-Design erfahren durften, die Anliegen der Barrierefreiheit und die Anforderungen des BehiG von den Homepageerstellern in geradezu sträflicher Weise vernachlässigt werden.
Von der mehrjährigen Erfahrung im Erstellen von barrierefreien Websites und dem damit verbundenen Know-how profitieren alle von uns erstellten Websites.
Die Braillezeile ist ein Textausgabegerät für Computer. Auf dem Bildschirm angezeigter Text wird durch dieses Gerät in Brailleschrift dargestellt. Auf diese Weise können Blinde auch ohne spezielle Leseprogramme (sogenannte Screenreader) selbstständig am Computer arbeiten.
Das Bild zeigt einen Bildschirm mit Zoom-Text (Bildschirmvergrösserung). Damit wird nur ein Ausschnitt einer Seite in wählbarer Vergrösserung dargestellt.